Verwendungsnachweis

Projekt abrechnen - Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist nach Durchführung des Projektes, spätestens aber bis zum 15. Februar des Folgejahres vorzulegen. 

Es steht ein Online Formular des Verwendungsnachweises zur Verfügung, das Ihnen die vollständige Erfassung und korrekte Berechnung der Daten vereinfacht. Ein sicherer Umgang mit Ihren Daten ist gewährleistet.

 

Bitte beachten:

  • Der Verwendungsnachweis bezieht sich auf den Fördervertrag, den Sie mit dem Kultursommer geschlossen haben. Zu den Vertragsbestandteilen gehört neben dem aktuellen Stand des Kosten- und Finanzierungsplans auch die Landeshaushaltsordnung des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere §44 LHO. In diesen Dokumenten finden Sie wichtige Informationen zur Abrechnung Ihres Projektes.
  • Das Online Formular erzeugt ein ausgefülltes Formular im PDF-Format. Drucken Sie dieses Formular aus, unterschreiben Sie es, fügen Sie ggf. notwendige Dokumente bei und senden Sie es an unsere Adresse. Ihre Daten werden nicht automatisch übermittelt.
    Für eine Übersicht, wie der Online-Verwendungsnachweis funktioniert und welche Daten Sie dafür benötigen, hilft ein Blick in die PDF-Datei Info zum Verwendungsnachweis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Für die Reihen und Sterne des Kultursommers gelten Sonderregelungen, die Sie von den zuständigen Projektleiter/innen erfahren.
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