Projekt durchführen & abrechnen

aktuelle Projektinformationen

Während der Durchführung und zur Abrechnung Ihres geförderten Projektes benötigen wir aktuelle Informationen von Ihnen. Benachrichtigen Sie uns bitte zeitnah über Änderungen ihres Projektes wie Zeitraum, Ort, Finanzierung, etc. 
Ein Nichtbeachten der vertraglich festgelegten Bedingungen einschließlich des Erscheinungsbildes kann zur Folge haben, dass Zuschüsse ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
(Für die
besonderen Fördermodelle des Kultursommers gelten Sonderregelungen, die Sie von den zuständigen Projektleiter/innen erfahren.)

Dokumente für Vertragspartner

Eine Info für Antragsteller:
Die Eingangsbestätigung für Ihren Antrag
bekommen Sie nach Erfassung der Daten spätestens im NovemberSie enthät auch Ihrer Registriernummer, auf die Sie sich bei Rückfragen oder Änderungen bitte beziehen. Einen Bescheid erhalten Sie voraussichtlich spätestens im Januar.

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Hier finden Sie Unterlagen, die Sie als Projektleiter auch zusammen mit dem Fördervertrag vom Kultursommer per Post erhalten haben, sowie zusätzliche Formulare, die für die Durchführung und Abrechnung notwendig sind. Für die Bewerbung Ihres Projektes finden Sie weitere Informationen im Bereich Projekt bewerben und für die Erfassung Ihres Projekts hier im Internet steht Ihnen der Meldebogen zur Verfügung.

Der Fördervertrag und die Anlagen enthalten wichtige Informationen. Wir bitten Sie, unbedingt auch das „Kleingedruckte“ zu lesen.

  • Aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan - Wenn die Förderung vom Kultursommer niedriger ausgefallen ist als von Ihnen beantragt, senden Sie uns mit Rücksendung des Vertrages einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan, denn dieser ist die Grundlage für den Mittelabruf und die Prüfung Ihres Verwendungsnachweises!

  • Mittelabruf - Bitte verwenden Sie das Formular, das Sie mit den Vertragsunterlagen erhalten haben.
     
  • §44 LHO und Nebenbestimmungen - generelle Richtlinien für freie Projektleiter bzw. für Kommunen
     
  • Verwendungsnachweis - Der Verwendungsnachweis ist nach Durchführung des Projektes, spätestens aber bis zum 15. Februar des Folgejahres vorzulegen. Entsprechende Formulare stehen Ihnen hier zur Verfügung.
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